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Deutsch-Tschechisches Rettungsabkommen

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 13.04.2014.)

Die Gesundheitsminister der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland Leoš Heger und Daniel Bahr haben am 4. April 2013 das Rahmenabkommen über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen Deutschland und Tschechien unterschrieben.

Es handelt sich um das erste internationale Abkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, das mit Deutschland abgeschlossen wurde. Das Abkommen sollte während dieses Jahres in Kraft treten, nachdem die innenstaatlichen Bedingungen erfüllt werden. Das Abkommen ermöglicht den Einsatz deutscher und tschechischer Rettungskräfte in den Grenzgebieten und verbessert dadurch die Unfallversorgung auf beiden Seiten der Grenze.