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Tschechisches Führungszeugnis

Brauchen Sie ein tschechisches Führungszeugnis und möchten nicht nur deswegen die lange Fahrt nach Tschechien zu wagen? Dann lesen Sie bitte ...

Das tschechische Führungszeugnis für eine physische (natürliche) Person ist bei der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin von dem Antragsteller persönlich oder eine bevollmächtigte Person (mit beglaubigter Vollmacht) zu beatragen.

Vorzulegen sind:
1) das Original des Reisepasses oder Personalausweises,
2) das Original der (deutschen) Geburtsurkunde In beiden Fällen handelt es sich um Dokumente der Person, für welche das Führungszeugnis ausgestellt werden soll.

Die Unterlagen werden durch das System CZECHPOINT an die zuständige Behörde (Rejstřík trestů ČR) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 20 Tagen.

Man kann auch die Apostille zum Führungszeugnis beantragen. 

Man kann das tschechische Führungszeugnis für eine physische (natürliche) Person auch direkt in der Tschechischen Republik bei der Behörde "Rejstřík trestů" (Adresse: Soudní 1, Praha 4) oder anderen Gemeindeämtern, die mit dem System CZECHPOINT ausgestattet sind, persönlich oder in Vertretung mit beglaubigter Vollmacht, die allerdings mit Apostille und amtlicher Übersetzung ins Tschechische versehen sein muss, beatragen.

Seit 1.1.2012 kann man (jegliche Person) das Führungszeugnis für juristische Personen auf dem ausgedrückten Formular beantragen. In diesem Fall werden die Personalangaben des Antragstellers nicht überprüft:

  1. persöhnlich im Sitz der Behörde "Rejstřík trestů" (Adresse: Soudní 1, Praha 4)
  2. persönlich bei einer der Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik (Botschaft oder Generalkonsulate), die über das System CZECHPOINT verfügen,
  3. per Post an die Adresse Soudní 1, 140 66 Praha.
  4. In diesem Fall muss man eine Gebührmarke im Wert von 100 tschechischen Kronen aufkleben