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Erwerb von Immobilien in Tschechien durch Ausländer (Schweiz)

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 31.01.2015.)

Generell gilt, dass es für Schweizer Bürger, sowie für Bürger EU-Mitgliedstaaten keine Beschränkungen bei dem Erwerb von Immobilien mehr gibt.

Bei dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wurden zwei Übergangsfristen ausgehandelt, die zeitweilig die Möglichkeit des Erwerbs von Immobilien durch Ausländer beschränken sollten.

Die erste Übergangsfrist, die mit Beschränkungen verschiedenster Art rechnete, endete am 1. Mai 2009.

Die darauf folgende zweite Übergangsfrist, die am 1. Mai 2011 endete, galt für Devisenausländer aus den Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern (Schweiz) und enthielt mit der Ausnahme von land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken keine Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien in der Tschechischen Republik mehr.

Ab dem 2. Mai 2011 sind beide Übergansfristen zu Ende und die Beschränkungen sind gänzlich weggefallen durch das Änderungsgesetz des Devisengesetzes Nr. 206/2011 Slg. So ist es endgültig zur Harmonisierung des EU-Rechts mit dem tschechischen nationalen Recht und zur vollen Liberalisierung des tschechischen Immobilienmarktes für den europäischen Binnenmarkt gekommen. Daraus folgt, dass ein Schweizer Bürger eine Immobilie in der Tschechischen Republik ohne Beschränkungen erwerben kann.  

Es wird jedoch empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt, Notar, bzw. Immobilienspezialisten nach Wahl des Interessenten zu wenden, der/die ihn mit allen Formalitäten in seiner Landessprache vertraut machen kann.

Manche der Notare, Spezialisten oder Anwälte sind Mitglieder der Handelskammer Schweiz – Tschechische Republik mit Sitz in Prag http://www.hst.cz/de/sekretariat, http://www.hst.cz/de/dienstleistungen, http://www.hst.cz/de/mitglieder.

Weitere eventuelle Kontaktangaben von Anwälten, die Sie auf diesem Gebiet möglicherweise beraten können, finden Sie unter folgendem Weblink der Botschaft der Tschechischen Republik in Bern: http://www.mzv.cz/bern/de/konzularische_und_reiseinformationen/ubersetzer_und_anwalte/inoffizielle_liste_der_rechtsanwalte_und.html

Es ist nicht in der Kompetenz der Botschaft Immobilien zu vermitteln.