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Einreise mit Waffen

DIE RICHTIGKEIT DER FOLGENDEN AUSKUNFT WIRD GERADE BEI DEN ZUSTÄNDIGEN TSCHECHISCHEN BEHÖRDEN ÜBERPRÜFT

1) EU-Staatsbürger, Inhaber eines gültigen Europäischen Feuerwaffenpasses, brauchen seit dem 01.05.2004 keine Waffeneinfuhrgenehmigung mehr, falls Sie an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen:


  • gültigen Personalausweis,

  • gültigen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die mitgenomene/-n Waffe/-n eingetragen ist/sind,

  • Original einer Einladung von einem in der Tschechischen Republik ansässigen Jagdverwalter/Organisator einer Sportveranstaltung (die Unterschrift der einladenden Person muß amtlich beglaubigt werden)

2) Staatsbürger der EU-Länder, die keinen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen, und NICHT-EU-Staatsbürger benötigen seit dem 01.05.2004 weiterhin eine Waffeneinfuhrgenehmigung, die entweder bei einer der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland oder an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze (Behörde der tschechischen Grenzpolizei) zu beantragen ist. Vorzulegen sind:

  • gültigen Personalausweis,

  • ein auf der Schreibmaschine oder mit Blockschrift ausgefülltes Antragsformular mit eigener Unterschrift des Antragstellers.
    In dem Antragsformular fehlt leider die Spalte für die Angabe der Aufenthaltsdauer des Reisenden in der Tschechischen Republik. Deshalb bitten wie Sie, die Aufenthaltsdauer (von-bis) in einem Begleitsschreiben anzugeben.
    Da die Waffeneinfuhrgenehmigungen in tschechischer Sprache ausgestellt werden müssen, konkretisieren Sie bitte vor allem die Art der Waffe, z. B. Schrotbüchse, Kugelbüchse, usw.

  • Original oder eine gut leserliche Fotokopie des Personalausweises (gilt nur für EU-Staatsbürger) oder eines Reisepasses (gilt für die Staatsbürger der nicht EU-Länder),

  • Original einer Einladung von einem in der Tschechischen Republik ansässigen Jagdverwalter/Organisator einer Sportveranstaltung (die Unterschrift der einladenden Person muß amtlich beglaubigt werden).

Die Waffeneinfuhrgenehmigung ist ab dem Datum ihrer Ausstellung 3 Monate gültig.

Der Antrag auf die Ausstellung der Waffeneinfuhrgenehmigung kann entweder persönlich zu unseren Sprechstunden (an Werktagen Mo-Fr 8,30-11,00 Uhr) oder im Schriftverkehr gestellt werden. Falls Sie sich für die postalische Beantragung entscheiden, so bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung, daß wir Ihnen die Dokumente auf Ihre Kosten als Nachnahmesendung (nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) schicken sollen. Unsere Behörde kann keine Haftung für Postsendungen z. B. Verlust, Verspätung übernehmen. Die Postgebühr ist vom Antragsteller zu bezahlen.

Falls Sie weitere Fragen haben oder ein Antragsformular bestellen möchten, so zögern Sie bitte nicht, mit unserer diplomatischen Vertretung per Telefon, Fax oder e-mail in Kontakt zu treten. Geben Sie bitte bei e-mail-Anfragen immer Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer an.

Unsere E-mail Adresse lauter: munich @embassy.mzv.cz