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Personenstandsurkunden

Sind Sie auf dem jetzigen Gebiet der Tschechischen Republik geboren, ist Ihr Familienangehörige da gestorben oder haben dort geheiratet und brauchen die entsprechende Personenstandsurkunde? Dann lesen Sie bitte hier.

Diese Information ist bestimmt für ausländische Staatsbürger, die in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz wohnen.

Diejenigen, die in anderen Bundesländern wohnen, werden gebeten, sich an folgende diplomatische/konsularische Vertretungen der Tschechischen Republik in Deutschland zu wenden und auch deren Antragsformulare zu verwenden:

Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, Wilhelmstr. 44, 10117 Berlin, tel. +49 (0) 30 22638 0, fax + 49 (0) 30 22638161, e-mail: konsulat_berlin@mzv.cz, www.mzv.cz/berlin
Zuständigkeit: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen.

Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Dresden, Erna-Berger-Str. 1, 01097 Dresden, tel. + 49 (0) 351 65567 0, fax +49 (0)351 8032500, e-mail: dresden@embassy.mzv.cz, www.mzv.cz/dresden
Zuständigkeit: Sachsen, Sachsen-Anhalt a Thüringen


Deutsche Staatsbürger, die das Duplikat einer tschechischen Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Sterbeurkunde) benötigen, können die Urkunde selber bei dem zuständigen tschechischen Standesamt beantragen.

 

Wer kann Urkunden beschaffen?
Gemäß Matrikelgesetz Nr. 312/2013 Slg. sind zur Urkundenbeantragung berechtigt:

  • natürliche Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (Nachweis durch Vorlage einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses),
  • deren Ehegatten (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde), (Groß-)Eltern und Abkömmlinge (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Urkunde, die die Verwandtschaft nachweist), Geschwister (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde),
  • bevollmächtigter Vertreter (Bestellungs- oder Bestallungsurkunde),
  • Personen, die eine Vollmacht mit einer amtlich/notariell beglaubigten Unterschrift der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, vorlegen
  • staatliche Behörden sowie deren bevollmächtigte Vertreter

Die Personenstandsurkunden können auch von einer Person/einem Amt etc. beantragt und ihr/ihm ausgehändigt werden, die/das mit der Person, auf die sich der Eintrag bezeiht, nicht verwandt ist, d. h. ohne den Rechtsanspruch auf die Beantragung und Aushändigung der Urkunde nachweisen zu müssen, falls das Datum des Eintrages in dem Geburts-, Heirats- Sterbebuch der Person:

  • 100 Jahre bei der Geburt,
  • 75 Jahre bei der Heirat,
  • 35 Jahre beim Ableben

    her ist.
     

Wo und wie kann ich Urkunden beschaffen?

Das entsprechende Antragsformular Žádost o vydání MD (PDF, 613 KB)  wird von dem Antragsteller gut leserlich und möglichst vollständig mit großen Druckbuchstaben ausgefüllt. Gemäß der tschechischen Vorschriften muss die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antragsformular NICHT MEHR amtlich beglaubigt werden.

Sie können gleich oben auf dem Antragsformular ankreuzen, ob Sie sich wünschen, dass das tschechische Standesamt der tschechischen Personenstandsurkunde ein "mehrsprachiges Formular - Übersetzungshilfe" in der deutschen Sprache beifügt (Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen für die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU), was Ihnen die amtliche Übersetzung der tschechischen Urkunde in die deutsche Sprache erspart.

Das Antragsformular ist vom Antragssteller an das zuständige Standesamt in der Tschechischen Republik zu schicken:

  • Geburtsurkunden an das Standesamt im Ort der Geburt,
  • Heiratsurkunden an das Standesamt der Eheschließung,
  • Sterbeurkunden an das Standesamt des Sterbeortes.

Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss nicht amtlich beglaubigt werden.

Legen Sie, bitte, dem Antragsformular kein Bargeld/Schecks bei, denn sobald unser Generalkonsulat die gewünschte Urkunde von der tschechischen Behörde erhalten hat, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen, bzw. auffordern, sie bei uns gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abzuholen oder die Verwaltungsgebühr auf das Konto des Generalkonsulates der Tschechischen Republik in München zu überweisen (danach wird Ihnen die Urkunde per Post zugestellt).

Es ist erwünscht (aber nicht obligatorisch), dass der Antragsteller dem Antragsformular eine einfache Fotokopie seines Personalausweises/Reisepasses beifügt, damit die ausstellende tschechische Behörde den Rechtsanspruch auf die Ausstellung, bzw. die spätere Aushändigung der Urkunde nachgewiesen bekommt. Ansonsten wird spätestens bei der Aushändigung der Urkunde von unserem Amt geprüft werden, ob der Antragsteller den Rechtsanspruch auf die Urkunde hat.

Die Anschriften der Standesämter lauten:

Bezeichnung des Amtes (d. h . Mestský urad XY oder Obecni urad XY oder Magistrát XY)
Oddeleni Matrika
Straße + Hausnr.
CZ-PLZ + Ort
Tschechische Republik


Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbewahrt; auch in diesen Fällen sind die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig.

Die jüdischen Personenstandsbücher werden im Staatlichen Zentralarchiv in Prag aufbewahrt.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Standesamt in Prag 1 unter folgender Adresse:
Urad mestské casti Prahy 1
Matrika
Vodickova 18
CZ-110 00 Praha 1
Tschechische Republik


Die Bearbeitungszeit für die Urkundenbeschaffung kann ca. 1 - 3 Monate betragen. Bei ungenauen Daten oder nur näherungsweisen Daten dauert die Bearbeitungszeit unter Umständen erheblich, da die Standesämter keine genealogischen Forschungen betreiben. Ebenso kann bei Beantragung von Urkunden, deren Ausstellung mehr als 100 Jahre zurück
liegt, die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen, da die Standesämter die Unterlagen erst vom zuständigen Archiv einholen müssen.

Inanspruchnahme der Deutschen Botschaft Prag
Treten bei dem Vorhaben, sich Personstandsurkunden aus der Tschechischen Republik zu beschaffen, im Einzelfall größere Probleme auf, so kann die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag ggf. die Urkunden in Ihrem Auftrag bei den jeweiligen Standesämtern anfordern. Gleiches gilt im Rahmen von Amtshilfeersuchen. Hierzu bedarf es unbedingt vollständiger Angaben zu den Namen der Person sowie zu Datum und Ort des Standesfalles (Eheschließung, Geburt, Tod), da unvollständige Anträge von den Standesämtern nicht bearbeitet werden. Sie können zeitaufwändige Rückfragen vermeiden, wenn Sie Angaben zur besseren geografischen Lokalisierung machen und auch den Kreis mitteilen, in dem sich der Ort befand/befindet.