Botschaft der Tschechischen Republik in Wien

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Politisches System

GESCHICHTE

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das politische System in der Tschechoslowakei stark durch ein kommunistisches Regime sowjetischer Machart geprägt, ebenso wie in anderen Staaten Mittel - und Osteuropas. Das System der Gewaltenteilung war aus dem Gleichgewicht. Dieses Ungleichgewicht bedeutete, dass die drei Gewalten, die für eine funktionierende Demokratie notwendig sind, d.h. die Exekutive, die Legislative und die Jurisdiktion, durch eine einzige kommunistische Macht ersetzt worden sind. Ihre Macht war in der Verfassung verankert und für vierzig Jahre beherrschten die Kommunisten unter Einsatz repressiver Maßnahmen alle Ebenen des sozialen und politischen Lebens im Land. Nach der kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948 wurde die kommunistische Partei zum einzigen politischen Faktor. Sie ließ zwar einige wenige andere, in einer sogenannten Nationalen Front zusammengefaßte Parteien zu, doch besaßen diese keine reale Macht. Sie wurden geschaffen bzw. geduldet, um nach außen das Bild der Tschechoslowakei als demokratischen Staat zu erzeugen.

Nach den revolutionären Ereignissen vom November 1989, die den Fall des kommunistischen Regimes bedeuteten, stand das gesamte Land vor der nicht einfachen Aufgabe, an seine Traditionen vor der kommunistischen Ära anzuknüpfen und ein demokratisches Regierungssystem aufzubauen. Bereits vor der Teilung der Tschechoslowakei am 31. Dezember 1992 in zwei souveräne Staaten gab es ein etabliertes und breites Spektrum politischer Parteien. Die Verfassung der Tschechischen Republik, die am Tag der Geburt des neuen Staates in Kraft trat, schreibt die Rechte der Bürger fest, regelt das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative und die Unabhängigkeit der Gerichte.


VERFASSUNGSORGANE

Der Staatspräsident
wird vom Parlament auf einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er darf höchstens zwei Wahlperioden lang im Amt sein. Er ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt, sein wichtigstes Instrument ist das Vetorecht bei bereits vom Parlament verabschiedeten Gesetzen, ausgenommen bei Verfassungsgesetzen. Diese Macht ist in Zeiten von Verfassungs- oder politischen Krisen aufgehoben.

Das Parlament
setzt sich aus zwei Kammern zusammen - dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Das Parlament verabschiedet für die Tschechische Republik geltende Gesetze und billigt wichtige internationale Abkommen, d.h. insbesondere solche, die Menschenrechte sowie Grundfreiheiten betreffen, politische Verträge und Wirtschaftsverträge allgemeiner Natur. Es entscheidet über die wichtigsten Handlungen des Staates wie z.B. eine Erklärung des Kriegszustandes oder die Stationierung fremder Streitkräfte auf dem Territorium der Tschechischen Republik.

Das Abgeordnetenhaus
besteht aus 200 Abgeordneten, die für die Dauer von vier Jahren gewählt werden (die letzten Wahlen fanden am 28. und 29. Mai 2010 statt). Der Präsident kann bei in der Verfassung verankerten Fällen das Abgeordnetenhaus auflösen. Politische Fraktionen und Gruppierungen, ständige Parlamentsausschüsse und Arbeitsgruppen arbeiten im historischen Gebäude, das das Abgeordnetenhaus beherbergt.

Der Senat
besteht aus 81 Senatoren, die für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren gewählt. Der Senat kann nicht aufgelöst werden.

Beschlußfassungen des Parlaments

Zur Beschlußfassung einer Kammer ist die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten oder Senatoren erforderlich. Zur Beschlußfassung über ein Verfassungsgesetz oder zur Billigung eines internationalen Abkommens ist eine Mehrheit von 60 % aller Abgeordneten bzw. Senatoren notwendig.

Gesetzentwürfe werden in der Abgeordnetenkammer eingebracht. Gesetzentwürfe können von einzelnen Abgeordneten, einer Abgeordnetengruppe, dem Senat, der Regierung oder der Vertretungskörperschaft einer höheren territorialen Selbstverwaltungseinheit eingebracht werden. Ein von der Abgeordnetenkammer verabschiedeter Gesetzentwurf wird dem Senat zugeleitet. Dieser kann ein Veto einlegen, den Entwurf mit Änderungsvorschlägen zurückleiten oder billigen.

Die Wahlen
des Abgeordnetenhauses und des Senates finden durch geheime Stimmabgabe auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts statt. Das Abgeordnetenhaus wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Politische Parteien müssen fünf Prozent der gültigen Stimmen erlangen, um einen Sitz in dieser Kammer zu erhalten. Der Senat wird nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Das Wahlrecht für beide Kammern besitzt jeder Bürger der Tschechischen Republik, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. In das Abgeordnetenhaus kann jeder Bürger der Tschechischen Republik gewählt werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, in den Senat jeder Bürger der Tschechischen Republik, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Die Regierung
ist das oberste Organ der Exekutive. Sie setzt sich aus dem Ministerpräsidenten, seinen Stellvertreter und den Ministern zusammen. Sie koordiniert die Tätigkeit der Ministerien und der zentralen Organe der Staatsverwaltung und leitet diese. Die Regierung legt den Entwurf des Gesetzes über den Staatshaushalt und den Entwurf des staatlichen Haushaltsabschlusses vor.

Die Oberste Kontrollbehörde
ist ein unabhängiges Kontrollorgan. Ihr obliegt die Kontrolle des Wirtschaftsgeschehens im staatlichen Eigentum und der Erfüllung des staatlichen Haushaltsplanes. Sie kontrolliert, wie die Mittel im Staatshaushalt der Tschechischen Republik eingebracht und verwendet werden.

Die Tschechische Nationalbank (ČNB)
ist die zentrale Bank des Staates. Ihr Hauptziel ist es, Stabilität und Kaufkraft der Währung zu erhalten. Bei der Verfolgung dieses Zieles ist sie unabhängig von der Regierung. Die Mitglieder des Bankrats werden vom Staatspräsidenten ernannt.

Das Verfassungsgericht
ist Organ der Rechtsprechung zum Schutz der Verfassungsordnung. Es setzt sich aus 15 für zehn Jahre ernannten Richtern zusammen. Die Richter werden vom Staatspräsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt. Die Richter sind in ihren Entscheidungen nur durch Verfassungsgesetze, internationale Abkommen und durch die Regeln für Verfahren vor dem Verfassungsgericht gebunden.

Das Oberste Gericht
ist das höchste Organ der Gerichtsbarkeit in allen Befugnissen, die in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die dem Verfassungsgericht oder dem Obersten Verwaltungsgericht obliegen. Bei seinen Entscheidungsfindungen ist jeder Richter nur durch das Gesetz gebunden, er ist berechtigt, die Übereinstimmung einer anderen Rechtsvorschrift mit dem Gesetz zu beurteilen.

***

Nach der politischen Wende von 1989, der sogenannten Samtenen Revolution, wurde das Einparteien-System überwunden und die Bürger der Tschechoslowakei erlangten eine neue Freiheit - die Freiheit, selbstbestimmt politische Parteien und Bewegungen gemäss der eigenen politischen Überzeugung zu gründen. Sehr bald nach dem Fall des totalitären Regimes entstand eine bunte Vielzahl politischer Parteien und so wurde die Basis für ein immer stabiler werdendes politisches Klima geschaffen.

Bei den Wahlen im Jahre 1992 erhielt die Koalition der ODS (Demokratische Bürgerpartei) - mit der KDS (Christlich-Demokratische Partei) mit 33,4% die Mehrheit. In der Tschechischen Republik wurde eine Regierungskoalition gebildet, die sich aus den folgenden Parteien zusammensetzte: ODS, KDS, ODA (Demokratische Bürgerallianz), KDU-CSL (Christlich-Demokratische-Union - Tschechoslowakische Volkspartei). Premierminister war Vaclav Klaus (ODS).

An den Wahlen im Jahre 1996 nahmen 16 politische Parteien und Bewegungen teil. Sechs davon schafften die Fünf-Prozent-Hürde. Die drei stärksten Koalitionsparteien (ODS, KDU-CSL, ODA) erhielten 99 Stimmen im Abgeordnetenhaus und 52 im Senat. Die mitte-rechts Regierung bemühte sich, den Transformationsprozess der Tschechischen Republik zu beenden. Ministerpräsident war abermals Vaclav Klaus.

Im Dezember 1997 waren die Koalitionsparteien (ODS, KDU-CSL, ODA) gezwungen, die Koalition aufgrund langer interner Meinungsverschiedenheiten, einiger Skandale bei der Parteienfinanzierung und schlechter werdender Wirtschaftsdaten aufzulösen.

Im Januar 1998 wurde unter Josef Tosovsky eine Übergangsregierung aufgestellt. Ihre Aufgabe war es, das Land bis zu den nächsten Wahlen zu führen.

Im Juni 1998 fanden die vorgezogenen Wahlen statt. Hierbei erhielten die Sozialdemokraten (CSSD) unter Milos Zeman die meisten Stimmen (32,3%). Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen allen Parteien bildete die CSSD eine Minderheitsregierung und schloss mit der ODS (27,74%) einen Oppositionsvertrag ab. Zum ersten Mal seit der politischen Wende von 1989 regierte in der Tschechischen Republik eine linksorientierte Regierung. Ihr Ministerpräsident war Milos Zeman (CSSD).

Am 14.-15. Juni 2002 fanden Wahlen in die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik statt, wobei die Sozialdemokraten (CSSD) 70 Sitze, die ODS 58 Sitze, die Kommunisten (KSCM) 41 Sitze, die Christdemokraten (KDU-CSL) 21 Sitze, die Freiheitsdemokraten (US-DEU) 10 Sitze gewannen. In dieser Legislaturperiode (2002-2006) wurde die Regierungskoalition (CSSD, KDU-CSL, US-DEU) von drei nacheinander amtierenden Premierministern - Vladimir Spidla, Stanislav Gross und Jiri Paroubek (alle CSSD) - geführt.

Das Ergebnis der Wahlen der Abgeordnetenkammer des Parlaments im Juni 2006 war eine Pattsituation. Sowohl Linksparteien (KSCM, CSSD) als auch Mitte-Rechts-Parteien [ODS, SZ (Grüne Partei) und KDU-CSL] erhielten 100 Sitze. Zum Ministerpräsident wurde Mirek Topolanek ernannt. Wegen innerparteilicher Probleme scheiterte die Regierung am 24. März 2009. Nachfolgend wurde eine Beamtenregierung unter Führung von Jan Fischer, des neuen Premierministers, ernannt, die bis zu den nächsten Wahlen 2010 im Amt war.


IM PARLAMENT VERTRETENE PARTEIEN

Die Sitzverteilung der Parteien anhand der Ergebnisse der Wahlen in die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik am 28. und 29. Mai 2010 (bei insgesamt 200 Sitzen in der Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik):

ČSSD - Tschechische Sozialdemokratische Partei / 56 Sitze/

ODS - Bürgerlich-Demokratische Partei / 53 Sitze/

TOP 09 / 41 Sitze /

KSČM - Kommunistische Partei Böhmens und Mährens / 26 Sitze/

VV - Öffentliche Angelegenheiten / 24 Sitze/

Zum Chef der neuen Regierung wurde am 13. Juli 2010 Petr Nečas ernannt.


LINKS:

Česká strana sociálně demokratická (ČSSD) - Tschechische Sozialdemokratische Partei

Vorsitzender: Mag. Bohuslav Sobotka

Občanská demokratická strana (ODS) - Demokratische Bürgerpartei

Vorsitzender: Dr. Petr Nečas

TOP 09

Vorsitzender: Karel Schwarzenberg

Komunistická strana Čech a Moravy (KSČM) - Kommunistische Partei Böhmens und Mährens

Vorsitzender: Dr. Vojtěch Filip

Věci veřejné (VV) - Öffentliche Angelegenheiten

Vorsitzender: Mag. Radek John


WEITERE LINKS:

Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik

Senat des Parlaments der Tschechischen Republik

Regierungskanzlei der Tschechischen Republik

Kanzlei des Präsidenten der Tschechischen Republik

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten