Unzureichend identifizierten Eigentümer im Grundbuch der Tschechischen Republik – Frist zur Geltendmachung der Ansprüche der Eigentümer oder deren Erben bis zum 31.12.2023
,22.09.2023 / 10:30 | Aktualizováno: 22.09.2023 / 10:38
Auf der Webseite des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚZSVM) befindet sich eine Liste der Liegenschaften mit unzureichend identifizierten Eigentümern. https://www.uzsvm… mehr ►
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