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RENTENZAHLUNGEN NACH AUSLAND - CORONAVIRUS - !!! GILT NUR BIS 30.06.2022 !!!

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 02.11.2022 / 12:00.)

Rentenzahlungen ins Ausland in der Zeit einer Notstandssituation (COVID-19-Pandemie)
 

Den im Ausland lebenden Rentnern, denen eine Rente aus der tschechischen Rentenversicherung auf ihre Bankkonten überwiesen wird, wird die Rente auch Weiterhin aufgrund der vorgelegten Lebensbescheinigung ausgezahlt.

 

Während der Dauer dieser Notstandssituation, spätestens jedoch bis zum 31.05.2020 (dieses Datum kann sich im Laufe der Zeit ändern), akzeptiert die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) Lebensbescheinigungen auch ohne die amtliche Beglaubigung der eigenhändigen Unterschrift des Rentners. Die Formulare für die Lebensbescheinigung, die in tschechisch auf der Webseite von ČSSZ unter https://eportal.cssz.cz/web/portal/tiskopisy-seznam-eu abrufbar sind, hat der Rentenempfänger also nur auszufüllen, eigenhändig zu unterzeichnen, mit dem Datum zu versehen und an ČSSZ zu übersenden. Außerdem ist auch der Grund anzuführen, warum die Unterschrift nicht amtlich beglaubigt wurde, z.B. Notstand im jeweiligen Staat.

 

Die Lebensbescheinigung kann per Post an folgende Adresse übersandt werden: ČSSZ, Křížová 25, 225 08 Praha 5.

Im Hinblick darauf, dass einige Staaten den internationalen Postverkehr vorübergehend einschränken oder sogar völlig einstellen können, können die Klienten die so ausgefüllten und unterzeichneten Lebensbescheinigungen scannen (ggf. fotografieren) und an ČSSZ auch elektronisch, d.h. per E-Mail an die Adresse posta@cssz.cz übersenden.

 

Die Überweisung der Rentenaufzahlung auf das Konto erfolgt üblicherweise innerhalb von 4 – 5 Wochen nach Zustellung der Lebensbescheinigung an ČSSZ.

 

Mehrsprachige Formulare für die Lebensbescheinigung sind auch unter https://www.cssz.cz/web/en/forms verfügbar.