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Ehefähigkeitszeugnis

Antrag auf Austellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Tschechische Staatsbürger beantragen das Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes, bzw. des letzten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik. Für Personen, die nie einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, ist das Bürgeramt des Stadtbezirkes Praha 1 (Úřad městské části Praha 1) zuständig.  Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland können den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei der zuständigen  Vertretung der Tschechischen Republik (nach Wohnsitz des Antragstellers) stellen.

Telefonische Terminvereinbarung wird dringend empfohlen, bzw. per E-Mail auf berlin.konsulat@mzv.gov.cz:

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-124

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg,  Schleswig-Holstein – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-115.

Das Generalkonsulat in München, Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, Webseiten: https://mzv.gov.cz/munich/de/index.html, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.

Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +4935165567-0, Webseiten: https://mzv.gov.cz/dresden/de/index.html, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.

Das Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf, Tel. +4921156694239, Webseiten https://mzv.gov.cz/duesseldorf/de/index.html ist für die Antragssteller mit einem Dauerwohnsitz in Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen zuständig

Alle Antragsteller werden gebeten, sich an der konsequenten Respektierung der Zuständigkeit der Botschaft/Generalkonsulate in der BRD zu halten.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass, ggf. Personalausweis
  2. Tschechische Geburtsurkunde (Original bzw. beglaubigte Fotokopie)
  3. Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben über den Wohnsitz und Familienstand, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt vom zuständigen Einwohnermeldeamt der BRD und mit der amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache
  4. Scheidungsurteil der Vorehe, sofern der Antragsteller geschieden ist (siehe Info über Anerkennung der  Scheidungsurteile) oder die tschechische Heiratsurkunde mit der Bemerkung über die Scheidung
  5. Sterbeurkunde des Ehepartners, sofern der Antragsteller verwitvet ist
  6. Nachweis über Namensführung, sofern diese  aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich ist
  7. Unterlagen mit Personenangaben des/der Verlobten – Vorname, Name, Geburtsdatum und –ort, ständiger Wohnsitz (Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises).

Das Ehefähigkeitszeignis ist gültig 6 Monate seit der Ausstellung. Das tschechische Standesamt kann auf Antrag ein mehrsprachiges Formular auf Deutsch zum Ehefähigkeitszeugnis ausstellen.

Bitte erkundigen Sie sich im eigenen Interesse beim zuständigen Standesamt in der BRD, welche Unterlagen in welcher Form  vorzulegen sind.   

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist gebührenpflichtig.