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Eheschliessung von Ausländern in Tschechien

I n f o r m a t i o n für Ausländer, die in der Tschechischen Republik heiraten möchten.

Alle Personen, die beabsichtigen, in der Tschechischen Republik zu heiraten und nicht die tschechische Staatsangehörigkeit haben, sollten sie sich vor allem über die notwendigen Unterlagen bei dem Standesamt informieren, wo sie heiraten möchten.

In der Regel werden sie diesem Standesamt in der Tschechischen Republik folgende Dokumente vorlegen müssen:

1. Geburtsurkunde;
2. Ehefähigkeitszeugnis;
3. Meldebescheinigung mit der Angabe über den Wohnsitz, Familienstand und Staatsangehörigkeit;
4. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls sie verwitwet sind;
5. Scheidungsurteil, falls sie geschieden sind;
6. Bescheinigung über den befugten Aufenthalt in der Tschechischen Republik, ausgestellt durch die tschechische Polizeibehörde. Die Bescheinigung darf nicht älter als 7 Tage sein; das gilt nicht für die Staatsangehörigen der EU und EWR-Mitgliedstaaten und deren Familienagehörigen. 
7. Reisepass oder Personalausweis als Identitätsausweis.

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen. Eine Kopie kann das tschechische Standesamt nur dann anerkennen, wenn diese vom zuständigen inländischen Amt oder einer diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland beglaubigt ist.

Alle von den Behörden in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Urkunden sind von der zuständigen deutschen Behörde mit der Beglaubigung (Apostille) laut Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 und mit einer amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache zu versehen. Falls diese  das mehrsprachige Formular für die Tschechische Republik entsprechend der Anordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 beigefügt haben, braucht man die Apostille und Übersetzung nicht mehr. Beachten Sie bitte, dass die in der Bundesrepublik Deutschland derzeitig ausgestellten internationalen Urkunden nicht der o. e. Anordnung entsprechen.

Es ist notwendig, die Unterlagen für die Eheschließung mit dem Standesamt Ihrer Wahl in Tschechien abzuklären, da nur die Standesämter für vebindliche Informationen diesbezüglich zuständig sind.