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Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses

Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses

 

Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses rechtzeitig, noch  vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Passes, zu stellen. Ein Reisepass, dessen Gültigkeit bereits abgelaufen ist, kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss der Passbewerber  zuerst den Antrag auf Bescheinigung der tschechischen Staatsbürgerschaft stellen. Nach Erhalt des Nachweises kann der Antrag auf Ausstellung eines neuen Passes gestellt werden.

I n f o r m a t i o n e n

zur Ausstellung eines Reisepasses der Tschechischen Republik

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann in der Tschechischen Republik bei der zuständigen kommunalen Behörde des letzten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik oder bei der nach Wohnsitz  örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Tschechischen Republik gestellt werden. Für Personen, die nie einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, wird der Reisepass vom Magistrat der Stadt Brno ausgestellt. 

Die Abholung erfolgt  persönlich, nur bei der Behörde,  bei der der Antrag gestellt wurde.

Persönliche Vorsprache des Antragsstellers ist in jedem Fall erforderlich. Eine telefonische Terminvereinbarung  wird dringend empfohlen:

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-124

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, , Schleswig-Holstein – unter der Tel.- Nr.: 030/226 38-115

Das Generalkonsulat in München, Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.

Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +493516556711, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.

Das Generalkonsulat in Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf, tel.: +490 2115669 4239, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen zuständig.

Alle Antragsteller werden gebeten, sich an der konsequenten Respektierung der Zuständigkeit der Botschaft/Konsulate in der BRD zu halten.

Gesetzlich ist für die Ausstellung des Reisepasses eine Frist von 30 Tagen nach Antragstellung festgelegt. Werden die Anträge bei ausländischen Vertretungen der Tschechischen Republik gestellt, verlängert sich die Frist um weitere 120 Tage.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 10 Jahre vom Ausstellungsdatum,  Pässe für Minderjährige bis 15 Jahren sind für 5 Jahre gültig.

Reisepass mit biometrischen Angaben

enthält vorgeschriebene, maschinell lesbare personenbezogene Daten des Passinhabers.

Erforderliche Unterlagen:

a)      Identitätsausweis - gültiger Reisepass der Tschechischen Republik./gültiger Personalausweis

b)      Nachweis über Vornamen und Namen (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

c)      Nachweis der Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik:

. gültiger Reisepass oder

. gültiger Personalausweis oder

. Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit, nicht älter als 1 Jahr oder

. Urkunde über die Erwerbung der tschechischen Staatsbürgerschaft, nicht älter als 1 Jahr.

Besitzt  der Antragsteller  keines der genannten  Dokumente, so kann  er gleichzeitig um  Feststellung der tschechischen Staatsangehörigkeit und um Ausstellung der Urkunde über die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik ersuchen.

d)      Nachweis über die Personenkennzahl (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Zeugnis über die Erteilung der Personenkennzahl)

e)      1 biometrisches Lichtbild neuester Zeit im Format 50 mm x 50 mm (unbedingt siehe Anlage), auf weichem Papier

f)        Nachweis über Änderung ( z.B. tschechische Eheurkunde), wenn Datenänderung der Grund für die Ausstellung des  Reisepasses ist.

 Hinweis:  Bei  Namensänderung bei Eheschließung  endet die Gültigkeitsdauer des Reisepasses  3  Monate danach.

 

Die Ausstellung des Reisepasses ist  gebührenpflichtig:

Reisepass mit biometrischen Angaben:

- für Minderjährige bis 15 Jahre   -   400 CZK

- für Personen älter als 15 Jahre   - 1200 CZK

 

Die Gebühr wird in bar,  in EUR (nach aktuellem Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank) entrichtet.

Schablone für die Kontrolle des Passfotos

Bitte überprüfen Sie folgendes::

Die Größe des Fotos ist nicht kleiner als der graue Ausschnitt.

Die Größe des Kopfes liegt zwischen den abgebildeten Grenzen, d.h. ist nicht größer als 35 mm/1.37" und nicht kleiner als 31 mm/1.22" .

Die Augen zwischen den gestrichelten Linien sind in der gleichen horizontalen Position. (Bei Kindern darf die Position der Augen geringfügig unter der unteren Linie sein).

Das Foto ist scharf!

Anlagen

Šablona fotografií pro snímání biometrických prvků 67 KB PDF (Adobe-Acrobat-Datei ) 22.10.2008