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Personenstandsurkunden aus der Tschechischen Republik

Für die Ausstellung aller tschechischen Personenstandsurkunden oder Auszügen aus den Matrikel- Registern (beglaubigte Kopien) sind die Standesämter in der Tschechischen Republik zuständig. Wir bitten Sie, die von Ihnen gewünschten Urkunden direkt bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.

Der schnellste Weg der Urkundenanforderung ist, wenn die Antragsteller ihre Ersuchen, das heißt das entsprechende 1/Antragsschreiben - siehe Anhang unten, den 2/Fragebogen  - siehe Anhang unten und den 3/Rechtsanspruchsnachweis, direkt an das zuständige Standesamt (per Post, nicht per Fax und nicht per E-Mail) senden. Die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin ist gerne immer bereit, die Adresse des zuständigen Standesamtes zu ermitteln (per E-Mail: Konsulat_Berlin@mzv.gov.cz, per Fax: 030 226 38 161 oder per Post).

Beachten Sie bitte, dass entsprechend der Anordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 für öffentliche Urkunden, die seit dem 16.02.2019 ausgestellt werden, in der EU keine Apostille-Beglaubigungen mehr benötigt werden! Dafür ist unbedingt das mehrsprachige Formular für die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen, denn es wird sonst nur die nationale Urkunde (in tschechischer Sprache) ausgestellt. Für die Ahnenforschung sind eher die Auszüge (vom Standesamt angefertigte beglaubigte Kopien) aus dem Personenstandsregister geeigneter, da diese alle eingetragenen Angaben enthalten und für die Ahnenforschung vom größeren Nutzen sind. Wichtig ist jedoch, den tschechischen Begriff zu verwenden (Doslovný výpis z matriky… siehe den Wortschatz unten), sobald Sie einmal den Begriff Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde in Ihrem Antrag oder Fragebogen angeben, stellt das Standesamt eine Urkunde aus.

FRAGEBOGEN BERLIN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

FRAGEBOGEN MUENCHEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland (https://mzv.gov.cz/munich/de/index.html).

FRAGEBOGEN DRESDEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (https://mzv.gov.cz/dresden/de/index.html).

Ein Hinweis: der Rechtsanspruch auf diese Urkunden ist nachzuweisen, denn gemäß §25 des Gesetzes Nr. 301/2000 der Gesetzessammlung dürfen die Urkunden nur an die Antragsteller ausgestellt werden, die es selbst sind (Ablichtung der Personalausweises, bei verheirateten Frauen noch Kopie der Heiratsurkunde) oder die Familienmitglieder der Person (Ehemann/-frau, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel), sowie die Geschwister der Person oder amtlich bevollmächtigte Personen sind. Falls Sie eine bevollmächtigte Person sind, ist ein Nachweis darüber vorzulegen – z. B. Bestallungsurkunde, Betreuerausweis usw. (im Original oder beglaubigter Ablichtung, versehen mit Apostille und beides mit Übersetzung ins Tschechische), bei privaten Antragstellern z. B. eine Ablichtung der Geburtsurkunde (Tochter/Sohn, Schwester/Bruder usw.). Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins, Schwager und Schwägerinnen sowie Tanten und Onkel sind diesem Gesetz nach keine berechtigten Personen und müssten dann eine amtliche Anweisung zur Anforderung der Urkunden (z. B. Beschluss / Anforderung vom Gericht, beglaubigt mit Apostille und komplett mit Übersetzung ins Tschechische) vorlegen. Die Nachweisdokumente sind dem Antragsschreiben beizulegen.

Bitte kein Geld (€) mitschicken (die tschechischen Ämter dürfen keine Fremdwährung annehmen), die Urkunden können mittels der zuständigen Auslandvertretung der Tschechischen Republik an den Antragsteller zugestellt und die anfallenden Gebühren dann durch diese Auslandsvertretung erhoben werden.

Beachten Sie bitte, dass bei der Angabe ungenauer Daten die Ausstellung der Urkunde über längere Zeit dauern kann, ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 - 2 Monate.

Urkundenbegriffe:    (unbedingt im Antrag auf tschechisch anzugeben)    

rodný list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Geburtsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

rodný list s apostilou = Geburtsurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky narození = Kopie der Geburtsregistrierung  (keine Apostille möglich)

oddací list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Heiratsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

oddací list s apostilou = Heiratsurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky manželství = Kopie der Heiratsregistrierung (keine Apostille möglich)

úmrtní list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Sterbeurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

úmrtní list s apostilou = Sterbeurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky úmrtí = Kopie der Sterberegistrierung (keine Apostille möglich) 

 
 

 

Anlagen

Antrag_Urkunde_mit_mehrsprachigem_Formular_fuer_Deutschl... 29 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

Antrag_Urkunde_mit_Apostille 29 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

FRAGEBOGEN_BERLIN 54 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

FRAGEBOGEN_MUENCHEN 52 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

FRAGEBOGEN_DRESDEN 52 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

HINWEISE_ZUM_AUSFUELLEN_DES_FRAGEBOGENS 36 KB DOC (Worddatei ) 12.03.2019

Antrag-Matrikelauszug-Kopie 30 KB DOC (Worddatei ) 27.05.2019