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Photo: E-Vignette
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Tschechische Republik führt ab dem 1. Januar 2021 die elektronische Vignette ein

Das Jahr 2020 ist das letzte, in dem Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf tschechischen Autobahnen klassische Autobahvignetten aus Papier nutzen können. Das Verkehrsministerium startet in der Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Verkehrsinfrastrukturfonds ab dem 1. 1. 2021 ein E-Vignetten-System.

Arten und Preise der E-Vignetten ändern sich gegenüber 2020 nicht. Auch 2021 wird es möglich sein, eine Vignette mit folgender Gültigkeitsdauer zu kaufen:

  • ein Jahr für 1 500 CZK,
  • 30 Tage für    440 CZK,
  • 10 Tage für     310 CZK.

Eine Jahresvignette wird nicht wie bisher innerhalb eines Kalenderjahres, sondern für 365 Tage ab dem Tag ihrer Gültigkeit nutzbar sein. Alle Varianten können ab einer Vorlaufzeit von 90 Tagen erworben werden.

Die Vignetten werden erhältlich sein:

  • auf der Webseite des staatlichen E-Shops unter www.edalnice.cz/de/,
  • über die mobile Version des E-Shops über das Mobiltelefon,
  • an Selbstbedienungskiosken, die vor allem in Grenzgebieten oder am Anfang
    gebührenpflichtiger Autobahnen platziert sein werden,
  • in den Filialen der Tschechischen Post oder an EuroOil-Tankstellen.

Beim Kauf über den E-Shop genügt es, lediglich das Zulassungsland, eine der drei Varianten der Gültigkeitsdauer der E-Vignette und das Fahrzeugkennzeichen einzugeben. Nach der Bezahlung erhält der Käufer einen Zahlungsbeleg. Dieser Zahlungsbeleg muss nicht mitgeführt werden.

Alle wichtigen Informationen zur E-Vignette finden Sie auf der Webseite www.edalnice.cz/de/ (auf Tschechisch, Englisch, Deutsch, Polnisch, Ungarisch und Russisch). Auf dieser Website wird es auch eine Liste der Filialen der Tschechischen Post und der EuroOil-Tankstellen, bzw. weiterer Stellen geben, an denen E-Vignetten direkt erhältlich sind. In den Vertriebsstellen werden fremdsprachige Formulare zur Verfügung gestellt, die die Kommunikation mit dem Personal erleichtern.

Einige umweltfreundliche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit. Dies gilt für E-Autos und Fahrzeuge mit einem Wasserstoff- oder Hybridantrieb (CO2-Emissionswert bis 50 g/km). Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern ist zu beantragen. Formulare für die Befreiung auf Tschechisch, Englisch und Deutsch werden auf https://edalnice.cz/de/befreiung/index.html zur Verfügung gestellt. Kraftfahrer können sich sowohl auf der Website www.edalnice.cz als auch in einem speziell eingerichteten Call-Center (+420 222 266 755) oder unter der E-Mail-Adresse info@edalnice.cz beraten lassen - Anfragen können auf Tschechisch oder Englisch entgegengenommen und beantwortet werden.

Autor: Petr Jaroš, 1. Botschaftssekretär, Botschaft der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland