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Einreisebestimmungen in die Tschechische Republik

Staatsangehörige der Tschechischen Republik, der Schweiz und Liechtensteins können ohne Einschränkungen in die Tschechische Republik einreisen. Alle Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie für Personen, die nach einem vorherigen Auslandsaufenthalt in die Tschechische Republik einreisen, wurden aufgehoben. Es besteht keine Verpflichtung mehr, ein elektronisches Anmeldeformular auszufüllen oder ein negatives RT-PCR/Antigen-Testergebnis oder eine Bescheinigung über eine Impfung oder eine Genesung von COVID-19 vorzulegen.
 

Gibt es etwas, auf das Sie achten sollten?

Transportunternehmen (Flug, Bus, Bahn) haben möglicherweise eigene Vorschriften zum Schutz ihres Personals und anderer Fahrgäste, einschliesslich der Forderung nach einem negativen Test über die oben genannten Punkte hinaus. Wir empfehlen den Fahrgästen daher dringend, sich immer rechtzeitig über die Bedingungen zu informieren, die sie erfüllen müssen, um ein öffentliches Verkehrsmittel betreten zu dürfen. Die Regeln der Reiseunternehmen, nicht die des Bestimmungslandes, sollten ausdrücklich erfragt werden (ansonsten verweisen die Transportunternehmen oft auf die Botschaft, welche zwar die Regeln des Bestimmungslandes kennt, nicht jedoch diejenigen der einzelnen Transportunternehmen).

Eine ähnliche Empfehlung gilt für den nichtdirekten Luftverkehr. Wenn Sie durch andere Länder reisen, sollten Sie sich über die Reisebestimmungen der einzelnen Länder informieren, da diese voneinander abweichen können. Die Bestimmungen außerhalb der Schweiz und Liechtensteins werden von der tschechischen Botschaft in Bern nicht verfolgt. Wenn Sie Fragen zu den Vorschriften und Bestimmungen in anderen Ländern haben, wenden Sie sich an die diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Landes in dem Land, in dem Sie sich befinden, denn nur diese kann offizielle und verbindliche Auskünfte erteilen.