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Feststellung der tschechischen Staatsangehörigkeit

Sollte man die Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik oder die Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik benötigen, kann man den entsprechenden Antrag stellen.
 

Vorzulegen sind:

  • Original der tschechischen Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Antragstellers, bzw. seine ausländische Matrikdokumente, die mit der Apostille der zuständigen ausländischen Behörde und nachfolgend mit der beglaubigten Übersetzung in die tschechische Sprache versehen sind
  • evtl. tschechische Geburtsurkunden der Eltern des Antragstellers, ihre Heiratsurkunde und evtl. Dokumente, die ihre tschechische Staatsbürgerschaft nachweisen
  • evtl. Dokumente, die Staatsangehörigkeit des Antragstellers oder seiner Eltern nachweisen
  • Dokument, das das Datum und die Weise des Erwerbs der Staasbürgerschaft eines fremden Staates nachweisen.

 

Für evtl. Fragen steht die Rufnummer 031-3504091 zur Verfügung.