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Personenstandurkunden

Personenstandsurkunden aus der Tschechischen Republik.

Für die Ausstellung aller tschechischen Personenstandsurkunden oder Auszügen aus den Matrikel- Registern (beglaubigte Kopien) sind die Standesämter in der Tschechischen Republik zuständig. Wir bitten Sie, die von Ihnen gewünschten Urkunden direkt bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.

Der schnellste Weg der Urkundenanforderung ist, wenn die Antragsteller ihre Ersuchen, das heißt das entsprechende 1/Antragsschreiben - siehe Anhang unten, den 2/Fragebogen  - siehe Anhang unten und den 3/Rechtsanspruchsnachweis, direkt an das zuständige Standesamt (per Post, nicht per Fax und nicht per E-Mail) senden. Deutsche Staatsbürger, die das Duplikat einer tschechischen Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Sterbeurkunde) benötigen, können die Urkunde selber bei dem zuständigen tschechischen Standesamt beantragen.

Im Bedarfsfalle können Sie sich mit der Bitte um Hilfe/Auskunft an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag wenden, die die Interessen von deutschen natürlichen und juristischen Personen, Behörden etc. auf dem Gebiet der Tschechischen Republik vertritt. Die Botschaft soll sich allerdings grundsätzlich nur noch ausnahmsweise mit der Beschaffung von Urkunden befassen, sofern im Einzelfall im Rahmen der selbständigen Beschaffung größere Probleme auftreten.

Anschrift der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vlašská 19
Postbox 88
CZ-118 01 Praha 1
https://prag.diplo.de/blob/1315576/5415791dcccd2550a2b9e57ec8a8d5fe/mb-urkundenbeschaffung-de-dld-data.pdf

Tel: (+420) 257 113 111
Fax: (+420) 257 53 40 56
Fax Rechts- und Konsularreferat: (+420) 257 531 486
E-mail: zreg@prag.auswaertiges-amt.de (max. 500 KB),

 

Beachten Sie bitte, dass entsprechend der Anordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 für öffentliche Urkunden, die seit dem 16.02.2019 ausgestellt werden, in der EU keine Apostille-Beglaubigungen mehr benötigt werden! Dafür ist unbedingt das mehrsprachige Formular für die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen, denn es wird sonst nur die nationale Urkunde (in tschechischer Sprache) ausgestellt. Für die Ahnenforschung sind eher die Auszüge (vom Standesamt angefertigte beglaubigte Kopien) aus dem Personenstandsregister geeigneter, da diese alle eingetragenen Angaben enthalten und für die Ahnenforschung vom größeren Nutzen sind. Wichtig ist jedoch, den tschechischen Begriff zu verwenden (Doslovný výpis z matriky… siehe den Wortschatz unten), sobald Sie einmal den Begriff Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde in Ihrem Antrag oder Fragebogen angeben, stellt das Standesamt eine Urkunde aus.

FRAGEBOGEN BERLIN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (http://www.mzv.cz/berlin).

FRAGEBOGEN MUENCHEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland (http://www.mzv.cz/munich).

FRAGEBOGEN DRESDEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Ein Hinweis: der Rechtsanspruch auf diese Urkunden ist nachzuweisen, denn gemäß §25 des Gesetzes Nr. 301/2000 der Gesetzessammlung dürfen die Urkunden nur an die Antragsteller ausgestellt werden, die es selbst sind (Ablichtung der Personalausweises, bei verheirateten Frauen noch Kopie der Heiratsurkunde) oder die Familienmitglieder der Person (Ehemann/-frau, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel), sowie die Geschwister der Person oder amtlich bevollmächtigte Personen sind. Falls Sie eine bevollmächtigte Person sind, ist ein Nachweis darüber vorzulegen – z. B. Bestallungsurkunde, Betreuerausweis usw. (im Original oder beglaubigter Ablichtung, versehen mit Apostille und beides mit Übersetzung ins Tschechische), bei privaten Antragstellern z. B. eine Ablichtung der Geburtsurkunde (Tochter/Sohn, Schwester/Bruder usw.). Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins, Schwager und Schwägerinnen sowie Tanten und Onkel sind diesem Gesetz nach keine berechtigten Personen und müssten dann eine amtliche Anweisung zur Anforderung der Urkunden (z. B. Beschluss / Anforderung vom Gericht, beglaubigt mit Apostille und komplett mit Übersetzung ins Tschechische) vorlegen. Die Nachweisdokumente sind dem Antragsschreiben beizulegen.

Bitte kein Geld (€) mitschicken (die tschechischen Ämter dürfen keine Fremdwährung annehmen), die Urkunden können mittels der zuständigen Auslandvertretung der Tschechischen Republik an den Antragsteller zugestellt und die anfallenden Gebühren dann durch diese Auslandsvertretung erhoben werden.

Beachten Sie bitte, dass bei der Angabe ungenauer Daten die Ausstellung der Urkunde über längere Zeit dauern kann, ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 - 2 Monate.

Urkundenbegriffe:    (unbedingt im Antrag auf tschechisch anzugeben)    

rodný list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Geburtsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

rodný list s apostilou = Geburtsurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky narození = Kopie der Geburtsregistrierung  (keine Apostille möglich)

oddací list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Heiratsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

oddací list s apostilou = Heiratsurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky manželství = Kopie der Heiratsregistrierung (keine Apostille möglich)

úmrtní list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Sterbeurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland

úmrtní list s apostilou = Sterbeurkunde mit Apostille

doslovný výpis z matriky úmrtí = Kopie der Sterberegistrierung (keine Apostille möglich) 

 

Anlagen

Fragebogen 52 KB DOC (Worddatei ) 03.04.2019

mit mehrsprachigem Formular 29 KB DOC (Worddatei ) 04.04.2019

mit Apostille 29 KB DOC (Worddatei ) 04.04.2019

Hinweise 36 KB DOC (Worddatei ) 04.04.2019