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Tschechische Firmen können in Nordrhein-Westfalen eine Firma elektronisch gründen

Die Digitalisierung kommt voran. Seit 01. Juli 2018 können tschechische Firmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Firma völlig elektronisch mit Hilfe des Online-Portals Gewerbe-Service-Portal und der Webseiten der Fachhandelskammern gründen. Seit Herbst 2018 wird das Portal und seine weiteren Modifikationen für die Bürger und Gewerbetreibende geöffnet. Seit Jahr 2019 werden auch Unternehmen - Rechtspersonen in das System eingetragen. Im Rahmen des Portals ist es auch möglich völlig elektronisch mit den Verwaltungsämtern zu kommunizieren und so auch elektronische Zahlungen an Behörden zu machen.
 

Die legislative Veränderung wurde seit 01. Juli 2018 wirksam. Ihre Aufgabe ist die bis jetzt sehr bürokratische Art der Gründung der Firmen in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern. Die Veränderung wird zu der Zeit- und Kosteneinsparung, Eliminierung von Papierkommunikation und auch zu der Vereinfachung der Prozesse und Verfahren nicht nur für lokale, sondern auch für ausländische, also auch tschechische Firmen, führen. Die Firmengründer und die Unternehmer in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen können die Erfordernisse der Firmengründung elektronisch durch die Plattform des Gewerbe-Service-Portal.NRW und die Webseiten der einzelnen Wirtschaftskammern erledigen. Der Systembetreiber ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Wirtschaft und regionale Handelskammern und Vereine sorgen sich für den Inhalt. Die Erleichterung steht nicht nur für deutsche Firmen. Wir empfehlen den tschechischen Firmen, die über den Gründen einer Firma in Nordrhein-Westfalen nachdenken, diese Möglichkeit auszunutzen.

Seit 01. Oktober 2018 werden die elektronischen Dienstleistungen um die Verwaltung der Bürgerskontos und ihre Identifikationen, Möglichkeit der Wiederregistrationen, ihre Aufhebung der elektronischen Zahlungen der natürlichen Personen, Gewerbetreibende und Bürger verbreitet. Bis Ende des Jahres 2018 werden alle Dörfer im Bundesland Nordrhein-Westfalen dem System angefügt. Im Jahr 2019 wird das System um den Zugang zu den Konten der Rechtspersonen, Verbindung mit elektronischen Dienstleistungen des Amtes einschließlich der Möglichkeit der elektronischen Zahlungen über das Portal verbreitet. Die natürlichen und juristischen Personen werden dann auch die einmal eigegebenen Informationen für alle zugänglichen administrativen Prozesse ausnutzen. Die Teilnahme auf diesem Prozess der Digitalisierung ist freiwillig.

 

Mgr. Daniel Žára, Konsul der Tschechischen Republik in Nordrhein-Westfalen