Ministry of Foreign Affairs of the Czech Republic

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Information zur Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik gegenüber aktiven Gegnern des Nazismus

 

Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf ihrer Sitzung am 24. August 2005 folgende Erklärung verabschiedet.

Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf ihrer Sitzung am 24. August 2005 folgende Erklärung verabschiedet:

Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik
gegenüber aktiven Gegnern des Nazismus, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
im Zusammenhang mit den gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung
in der Tschechoslowakei ergriffenen Maßnahmen gelitten hatten

Die Regierung der Tschechischen Republik erklärt Ihre tiefe Anerkennung gegenüber all denjenigen ehemaligen tschechoslowakischen Staatsbürgern, insbesondere denjenigen deutscher Abstammung, die vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik lebten, während des Zweiten Weltkriegs der Tschechoslowakischen Republik treu blieben und aktiv an dem Kampf für deren Befreiung beteiligt waren oder unter dem nazistischen Terror litten. Zugleich erklärt sie ihr großes Bedauern, dass einigen dieser Personen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs keine angemessene Würdigung zuteil wurde. Stattdessen wurden sie im Widerspruch zu der damals gültigen Gesetzeslage behandelt und waren von Maßnahmen betroffen, die in der Nachkriegstschechoslowakei gegenüber sog. feindlichen Bevölkerungsschichten ergriffen wurden. Die Regierung der Tschechischen Republik erklärt gegenüber allen in dieser Weise betroffenen aktiven Gegnern des Nazismus, gleich welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsort sie später hatten, ihre Entschuldigung.

Mit der Absicht, aktive Gegner des Nazismus, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit den, gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei, ergriffenen Maßnahmen gelitten hatten, symbolisch zu würdigen, und in der Bemühung, zur Vertiefung der historischen Erinnerung beizutragen, wird die Regierung der Tschechischen Republik ein Dokumentationsprojekt initiieren und unterstützen, in welchem die Schicksale einzelner in dieser Weise betroffener Personen aufgearbeitet werden. Die Regierung ruft deshalb alle in dieser Weise betroffenen Personen oder ihre Verwandten und Bekannten auf, sich nach Möglichkeit und Interesse direkt oder mit Hilfe einer der Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik in Verbindung zu setzen.


Adressat der Entscheidung der Regierung der Tschechischen Republik ist jede Person, die gleichzeitig folgende Kriterien erfüllt:

a) sie besaß zum 29.9.1938 die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik und lebte auf dem Territorium der Tschechischen Republik

b) sie ist im Laufe des Krieges der Tschechoslowakei treu geblieben und beteiligte sich entweder aktiv am Befreiungskampf (z. B. durch Kampf in den Armeen der Anti-Hitler-Koalition oder nationalen Befreiungskampf) oder hat unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten (z. B. durch Inhaftierung).

c) sie hat nach dem 8.5.1945 im Zusammenhang mit den gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei ergriffenen Maßnahmen gelitten (vor allem wurde ihr nicht ermöglicht, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zurück zu gewinnen) oder sie hatte berechtigte Befürchtungen, von diesen Maßnahmen betroffen zu werden (z. B. in Fällen, in denen direkte Verwandte so betroffen waren).

Für die Aufnahme unter die Adressaten der Regierungserklärung spielen weder die spätere Staatsbürgerschaft noch der ständige Aufenthalt einer Person, die die oben genannten Kriterien erfüllt, eine Rolle, ebenso wenig die Tatsache, ob diese Person bis heute lebt.

Die Arbeiten am Dokumentationsprojekt zu den aktiven Gegnern des Nazismus beginnen spätestens am 1.12.2005 und werden bis zum 30.9.2008 abgeschlossen. Das Außenministerium der Tschechischen Republik würde es begrüßen, wenn die Adressaten der angeführten Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik ihre Kontaktangaben und eine biographische Anmerkung über das Schicksal einer Person, die in das Dokumentationsprojekt aufgenommen werden sollte, an folgende Adresse schicken würden: Ministerstvo zahraničních věcí ČR, Odbor států střední Evropy, Loretánské náměstí 5, 118 00 Praha 1, fax: (00420) 224182023, e-mail: s_ose@mzv.cz, dies kann aber auch an jede andere Auslandsvertretung der Tschechischen Republik erfolgen. Man wird sich mit allen Interessenten in Kontakt setzen, sobald die mit der Durchführung des Dokumentationsprojektes betraute Institution ausgewählt sein und ihre Tätigkeit aufgenommen haben wird.

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