Information zur Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik gegenüber aktiven Gegnern des Nazismus
08.09.2005 / 13:41 | Aktualizováno:
Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf ihrer Sitzung am 24. August 2005 folgende Erklärung verabschiedet.
Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf ihrer Sitzung
am 24. August 2005 folgende Erklärung verabschiedet:
Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik
gegenüber aktiven Gegnern des Nazismus, die nach dem Ende
des Zweiten Weltkriegs
im Zusammenhang mit den gegenüber der sog. feindlichen
Bevölkerung
in der Tschechoslowakei ergriffenen Maßnahmen gelitten
hatten
Die Regierung der Tschechischen Republik erklärt Ihre tiefe
Anerkennung gegenüber all denjenigen ehemaligen
tschechoslowakischen Staatsbürgern, insbesondere denjenigen
deutscher Abstammung, die vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet
der heutigen Tschechischen Republik lebten, während des Zweiten
Weltkriegs der Tschechoslowakischen Republik treu blieben und aktiv
an dem Kampf für deren Befreiung beteiligt waren oder unter dem
nazistischen Terror litten. Zugleich erklärt sie ihr großes
Bedauern, dass einigen dieser Personen nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs keine angemessene Würdigung zuteil wurde. Stattdessen
wurden sie im Widerspruch zu der damals gültigen Gesetzeslage
behandelt und waren von Maßnahmen betroffen, die in der
Nachkriegstschechoslowakei gegenüber sog. feindlichen
Bevölkerungsschichten ergriffen wurden. Die Regierung der
Tschechischen Republik erklärt gegenüber allen in dieser Weise
betroffenen aktiven Gegnern des Nazismus, gleich welche
Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsort sie später hatten,
ihre Entschuldigung.
Mit der Absicht, aktive Gegner des Nazismus, die nach dem
Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit den, gegenüber der
sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei, ergriffenen
Maßnahmen gelitten hatten, symbolisch zu würdigen, und in der
Bemühung, zur Vertiefung der historischen Erinnerung beizutragen,
wird die Regierung der Tschechischen Republik ein
Dokumentationsprojekt initiieren und unterstützen, in welchem die
Schicksale einzelner in dieser Weise betroffener Personen
aufgearbeitet werden. Die Regierung ruft deshalb alle in dieser
Weise betroffenen Personen oder ihre Verwandten und Bekannten auf,
sich nach Möglichkeit und Interesse direkt oder mit Hilfe einer der
Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik mit dem Ministerium
für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik in
Verbindung zu setzen.
Adressat der Entscheidung der Regierung der Tschechischen
Republik ist jede Person, die gleichzeitig folgende Kriterien
erfüllt:
a) sie besaß zum 29.9.1938 die Staatsbürgerschaft der
Tschechischen Republik und lebte auf dem Territorium der
Tschechischen Republik
b) sie ist im Laufe des Krieges der Tschechoslowakei treu
geblieben und beteiligte sich entweder aktiv am Befreiungskampf (z.
B. durch Kampf in den Armeen der Anti-Hitler-Koalition oder
nationalen Befreiungskampf) oder hat unter dem nazistischen oder
faschistischen Terror gelitten (z. B. durch Inhaftierung).
c) sie hat nach dem 8.5.1945 im Zusammenhang mit den
gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei
ergriffenen Maßnahmen gelitten (vor allem wurde ihr nicht
ermöglicht, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zurück zu
gewinnen) oder sie hatte berechtigte Befürchtungen, von diesen
Maßnahmen betroffen zu werden (z. B. in Fällen, in denen direkte
Verwandte so betroffen waren).
Für die Aufnahme unter die Adressaten der Regierungserklärung
spielen weder die spätere Staatsbürgerschaft noch der ständige
Aufenthalt einer Person, die die oben genannten Kriterien erfüllt,
eine Rolle, ebenso wenig die Tatsache, ob diese Person bis heute
lebt.
Die Arbeiten am Dokumentationsprojekt zu den aktiven Gegnern des
Nazismus beginnen spätestens am 1.12.2005 und werden bis zum
30.9.2008 abgeschlossen. Das Außenministerium der Tschechischen
Republik würde es begrüßen, wenn die Adressaten der angeführten
Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik ihre
Kontaktangaben und eine biographische Anmerkung über das Schicksal
einer Person, die in das Dokumentationsprojekt aufgenommen werden
sollte, an folgende Adresse schicken würden: Ministerstvo
zahraničních věcí ČR, Odbor států střední Evropy, Loretánské
náměstí 5, 118 00 Praha 1, fax: (00420) 224182023, e-mail:
s_ose@mzv.cz, dies kann aber auch
an jede andere Auslandsvertretung der Tschechischen Republik
erfolgen. Man wird sich mit allen Interessenten in Kontakt setzen,
sobald die mit der Durchführung des Dokumentationsprojektes
betraute Institution ausgewählt sein und ihre Tätigkeit aufgenommen
haben wird.