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Kaufen Sie Autobahnvignetten für die Tschechien ausschließlich bei offiziellen Verkäufern

In Tschechien gelten bereits seit einem Jahr elektronische Vignetten. Der Verwalter des Systems, der Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur, weist mit dieser Mitteilung auf die Risiken in Verbindung mit dem Kauf einer E-Vignette bei inoffiziellen Händlern hin. Für die Kunden sind solche Käufe nicht nur teurer, sondern sie setzen sich auch der Gefahr anschließender Komplikationen bei der Verwaltung der E-Vignette aus. Leider steigen die Zahlen solcher Verkäufe und die Fahrzeugführer wenden sich anschließend an die Mitarbeiter des Kundentelefons, die ihnen aber meist nicht helfen können. - edalnice.cz

Ungeachtet dessen, wo und wie ein Fahrzeugführer eine elektronische Vignette kauft, muss er stets einen Zahlungsbeleg erhalten. Zu diesem gehört der sog. Autorisierungscode, der zur Verwaltung der Vignette dient. Dank dessen kann er etwa das entsprechende Kennzeichen ändern oder das Gültigkeitsdatum der Vignette vor ihrem Erwerb kontrollieren oder anpassen. Inoffizielle Verkäufer händigen diese Bescheinigung häufig überhaupt nicht aus und der Kunde kann so überhaupt nicht sicher sein, dass er tatsächlich eine Autobahnvignette besitzt, und er setzt sich im Fall einer Polizeikontrolle dem Risiko eines Bußgelds aus.

 

 „Inoffizielle Händler verkaufen die Autobahnvignetten selbst meist nicht überteuert, aber häufig stellen sie zum Verkauf enorme Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Zuweilen passiert es auch, dass sie nur Barzahlung akzeptieren und dabei sehr ungünstige Wechselkurse verwenden. In einigen Fällen bieten sie auch Autobahnvignetten für Motorräder an; diese können aber die gebührenpflichtigen Verkehrswege in Tschechien kostenlos nutzen und somit handelt es sich auch um eine Rechtsverletzung,“ weist Jan Paroubek, der Chef des Staatsbetriebs CENDIS, des Betreibers des Systems, hin.

 

Die Festpreise einer E-Vignette für die Tschechische Republik gehen von der Regierungsverordnung über die Höhe des Preises einer Vignette aus und sie werden in drei Varianten angeboten – eine Jahresvignette für 1500 CZK (Öko-Preis 750 CZK), eine 30-Tages-Vignette für 440 CZK (Öko-Preis 220 CZK) und eine 10-Tages-Vignette für 310 CZK (Öko-Preis 155 CZK). Wenn jemand andere Beträge für den Kauf der Vignette selbst verlangt, verstößt er damit gegen das Gesetz. Es handelt sich zum Beispiel um die Webseiten e-vignettes.com oder e-vignette.cz. Gegen diese wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

 

„Wenn jemand eine Autobahnvignette außerhalb einer offiziellen Verkaufsstelle kauft, kann weder ihr Preis noch Hilfe bei der Klärung eventueller Reklamationen oder anderer Probleme garantiert werden. Wir empfehlen also einen Kauf lediglich über die offiziellen Vertriebskanäle,“ warnt Paroubek.

 

Kraftfahrer haben mehrere Möglichkeiten, sich eine E-Vignette zu besorgen. Am einfachsten ist der Kauf über den staatlichen Online-Shop auf der Webseite edalnice.cz, der in 5 Sprachversionen – auf Englisch, Deutsch, Polnisch, Ungarisch und auf Russisch zur Verfügung steht. Fahrzeugführer können so eine E-Vignette jederzeit und überall online kaufen, und zwar sowohl von einem Rechner als auch von einem Smartphone aus. Eine weitere Möglichkeit des Kaufs sind 14 Selbstbedienungsautomaten. Diese finden sich vor allem in grenznahen Gebieten und mit Ausländern können sie auf Englisch, Deutsch, Polnisch, Ungarisch und auf Russisch kommunizieren. Zahlungen akzeptieren sie lediglich per Zahlungskarte. Das Verzeichnis der Selbstbedienungsautomaten ist auf der Webseite edalnice.cz verfügbar. Zur Verfügung steht auch ein Netz offizieller Händler – Filialen der Tschechischen Post und EuroOil-Tankstellen.

 

Bei einem Kauf auf der Webseite edalnice.cz genügt es, das Land der Registrierung des Fahrzeugs und das Kennzeichen einzugeben, die Art der E-Vignette zu wählen und das Datum des Beginns der Gültigkeit festzulegen. Die Zahlung kann per Zahlungskarte oder per Banküberweisung erfolgen. Letztere kann aber lediglich in dem Fall genutzt werden, dass der Beginn der Gültigkeit der E-Vignette mindestens 5 Tage ab Erteilung des Zahlungsauftrags festgelegt ist. Wenn ein Fahrzeugführer sofort aufbrechen will, muss er per Karte zahlen.