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Einschränkung des freien Personenverkehrs und strenge Einreiseregeln nach Tschechien

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 01.06.2021.)

Infolge der kritischen epidemiologischen Lage in Tschechien ist seit dem 30. Januar 2021 eine Krisenmaßnahme in Kraft getreten, die den freien Personenverkehr  einschränkt. Ausländern ist die Einreise nach Tschechien untersagt, soweit sie keine Aufenthaltserlaubnis haben. Eine Anreise ist nur in unbedingt notwendigen Fällen möglich. Aus touristischen Gründen einzureisen oder die Freunde zu besuchen, ist verboten. Ausländer dürfen auch nicht zu ihren eigenen Freizeiteinrichtungen reisen und sich dort aufhalten. Ab Freitag, dem 5. Februar 2021, muss bei der Ankunft in Tschechien ein negativer Test auf COVID-19 vorgewiesen werden.

Mit Wirkung vom Freitag, dem 5. Januar 2021, ändern sich die Einreisebedingungen nach Tschechien sowohl für die Ankunft von Ausländern als auch für die Rückkehr von tschechischen Staatsbürgern und Einwohnern.

Bei Reisen aus orangefarbenen und roten Ländern (zu denen auch das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört) wird es vor der Einreise die Verpflichtung geben, einen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Bei Einreise aus den roten Ländern muss sich die Person einem zweiten PCR-Test unterziehen, der in Tschechien durchgeführt werden muss (der zweite Test darf auch vor dem fünften Tag durchgeführt werden). Soweit ein zweiter negativer Test nicht eingereicht wird, ist eine Selbstisolierung erforderlich.

Ausnahmen sind insbesondere im Bereich des internationalen Verkehrs, des regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenverkehrs zum Zwecke der Arbeit (Pendler), des Studiums, der Kinderbetreuung zulässig oder im Falle einer Durchfahrt bis 12 Stunden..

Bei Einreise nach Tschechien gilt weiterhin die Verpflichtung, das elektronische Ankunftsformular auszufüllen. Die Registrierung wird zusammen mit dem Test bei der Einreise nach Tschechien kontrolliert.

Karte der Risikogebiete