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Nach Tschechien nur in notwendigen Fällen!

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 11.11.2020 / 15:15.)

Eine Reise aus touristischen Gründen, oder Freunde zu besuchen ist nicht mehr möglich.

Seit dem 22. Oktober können aufgrund der Einschränkung der Bewegungsfreiheit aller sich in Tschechien aufhaltenden oder nach Tschechien einreisenden Personen nur noch Reisen aus triftigen Gründen nach Tschechien erfolgen. Touristische Reisen sind nicht mehr möglich. Personen, die sich vor dem 22. Oktober bereits in Tschechien aufgehalten haben, können aber ihren Aufenthalt hier beenden.

Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind aus Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie weiterhin möglich.

Deutsche, EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie können auch weiterhin durch Tschechien durchreisen.

Die Einreise ist für alle EU-Staatsangehörige (einschließlich Island, Lichtenstein, Norwegens, der Schweiz und Großbritanniens) und Ausländer mit nachgewiesenem Aufenthalt in einem EU- oder Schengenstaaten der grünen Kategorie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.

Aufgrund des seit dem 22. Oktober in Tschechien bestehenden Ausgangsverbots dürfen aber nur

  • dienstliche Reisen (Arbeit, Geschäft)
  • Reisen zur Familie oder zu nahestehenden Personen
  • Eigene Wege oder Wege im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder des Freiwilligendienstes zur Absicherung der Grundbedürfnisse
  • Arztbesuche (einschl. Tierarzt)
  • Behörden- und Amtsangelegenheiten
  • verschiedene besondere Dienste (z. B. Lieferdienste, individueller geistlicher Beistand, Polizei)
  • Spaziergänge in die Natur und Parks sowie in eigene Erholungsobjekte
  • Ausreisen aus Tschechien
  • Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen mit höchstens 10 Personen, sowie Friedhofsbesuche
  • Reisen zurück zum Wohnort.  

durchgeführt werden.

Entscheidung über Krisenmaßnahmen (tschechisch)

Mehr auch auf der Webseite der deutschen Botschaft in Prag.