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Tschechien führt ab 9. Juli Testpflicht für Einreisende ein

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 27.12.2021 / 15:45.)

Mit Wirkung vom 9. Juli 2021 gilt für Einreisende und Reiserückkehrer eine Testpflicht. Eine Ausnahme gilt für Geimpfte und Genesene.
Der kleine Grenzverkehr ist nicht betroffen.
 

Wer aus Deutschland nach Tschechien kommt, muss ein negatives Antigen-Testergebnis dabei haben, das nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem muss vorab von allen Reisenden ein Online-Meldeformular ausgefüllt werden.

AUSNAHME!: Wer seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist, oder die Krankheit max. vor 180 und min. vor 11 Tagen durchgemacht hat, braucht aber keinen Test!

Für Kinder bis 6 Jahren gilt diese Pflicht nicht.

Der kleine Grenzverkehr innerhalb von 24 Stunden bleibt ohne Auflagen möglich.

Mehr unter Massnahme des Gesundheitsministeriums (tschechisch).