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Regeln für die Einreise in die Tschechische Republik gültig ab 5. Juni 2020 ab Mittag 12:00 Uhr - Reisen zu Tourismuszweckenden sind ebenfalls gestattet

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 01.12.2020 / 14:30.)

Ab dem 5. Juni 2020 dürfen EU-Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Slowakei und Ungarn auch im Rahmen des Tourismus in die Tschechische Republik reisen.
Bürger der Tschechischen Republik, die nachweisen können, dass sie in diesen Ländern wohnen, können das Gebiet der Tschechischen Republik ebenfalls uneingeschränkt betreten.

Ab Freitag, 5. Juni, 12.00 Uhr, enden die derzeitigen Freizügigkeits-beschränkungen an den Grenzen der Tschechischen Republik zu Deutschland und Österreich. Der Schutz der Binnengrenzen wird weiterhin nur an der Luftgrenze gelten. Die Polizei der Tschechischen Republik wird nur Stichproben durchführen.

Deutsche (sowie tschechische) Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland können ab sofort in die Tschechische Republik, auch ohne triftige Gründe, einreisen. Für die Einreise brauchen sie keinen PCR-Test vorzuweisen.


Diese Erleichterungen gelten auch für Bürger der Europäischen Union mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland (bzw. Ungarn, Österreich und der Slowakei) sowie für Ausländer mit einem langfristigen Aufenthaltsstatus in diesen Staaten.