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Regeln für Reisende und Pendler

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 08.06.2020.)

Für Reisende, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, soll ab 10. April (bis 19. April) eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden. Eine entsprechende Anordnung des Freistaates Bayern finden sie hier (2020 Nr. 192 Notbekanntmachung: Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV).

Ausnahmen sind für tägliche Pendler, dringende und kurzzeitige beruflich veranlasste Reisen (zum Beispiel Geschäftsreisende, Servicetechniker), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts vorgesehen.