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Tschechien auf der Liste der Gebiete mit niedrigerem Risiko: Erleichterung für Reisen

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 27.12.2021 / 15:45.)

Achtung: Das gelockerte Reisen wird praktisch erst nach zehn Tagen wirksam, d.h. ab dem 12. Mai, wenn die Beschränkung aufgrund eines Aufenthalts in einem Hochinzidenzgebiet (d.h. ganz Tschechen bis zum 1.  Mai) in den letzten zehn Tagen abläuft!
Ab dem 12. Mai 2021 gelten für die Einreise aus Tschechien nach Bayern folgende Regeln (Orientierungsübersicht, detaillierte Informationen siehe deutsches Original).
 

Personen, die aus einem Risikogebiet (Tschechien) nach Bayern einreisen, müssen weiterhin standartmäßig für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise die Quarantäne betreten und sich vor der Reiseantritt bei www.einreiseanmeldung.de anmelden.

Sonderfälle:

Pendler: Test einmal pro Woche, keine Quarantäne, einmal pro Woche Einreise anmelden

Geschäftsreisen: mit negativen Test, mit Reiseanmeldung, keine Quarantäne bei bis max. 5-tägiger Reise. Vor der Rückkehr nach Tschechien braucht man Reiseanmeldung und nach der Einreise innerhalb von 5 Tagen einen PCR-Test.

Für geimpfte: die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und über einen Impfnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen, Einreise nur mit Reiseanmeldung und Bestätigung über Impfung, ohne Test, ohne Quarantäne.

Bestätigung der Erholung von Covid-19 für genesene: Deutschland berücksichtigt dies noch nicht.

Ausnahmen von der Reiseanmeldung, dem Test und der Quarantäne:

  • Transit durch Deutschland

  • Internationales Transportpersonal (jetzt ohne zeitliche Begrenzung)

Ausnahmen von dem Test und der Quarantäne für die Personen,

  • die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und über einen Impfnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen, wobei der Impfnachweis auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich vorzulegen ist;

  • die beruflich bedingt grenzüberschreitenden Personen, Waren oder Güter transportieren

  • die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten oder sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und

  • die

  • deren Aktivitäten notwendig sind, um den Betrieb der Gesundheitsversorgung und die Versorgung der Bedürftigen sicherzustellen. Es muss vom Arbeitgeber oder vom Kunden bestätigt werden;

  • Pendler, Studenten oder Auszubildende, andere grenzüberschreitende Arbeitnehmer. Es muss vom Arbeitgeber, der Schule oder dem Kunden bestätigt werden;

  • Mitglieder von NATO-Truppen – Personen;

  • die länger als drei Wochen zur Arbeit kommen. Der Arbeitgeber muss die gleichen Bedingungen wie für die Quarantäne gewährleisten.

Ohne Quarantäne, aber mit einem negativen Test (oder innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise durchgeführten Test) können folgende Personen eintreffen:

  • deren Aktivitäten erforderlich sind, um das Funktionieren des Gesundheitswesens, der Pflege, der öffentlichen Ordnung, der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie anderer staatlicher Organisationen und Behörden aufrechtzuerhalten. Die Notwendigkeit muss vom Arbeitgeber bestätigt werden;

  • um Verwandte 1. oder 2. Grades, einen Partner in einem anderen Haushalt oder aufgrund der Betreuung von Kindern oder Behinderten zu besuchen;

  • wegen dringender medizinischer Behandlung;

  • die innerhalb von maximal fünf Tagen aus "notwendigen und unmittelbaren" Arbeits-, Geschäfts- oder Studiengründen sich in Deutschland befinden müssen. Die Notwendigkeit muss vom Arbeitgeber, der Schule oder dem Kunden bestätigt werden.

  • zur Vorbereitung und Durchführung von Sportveranstaltungen.

Die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen zu beenden, ist es weiterhin aufgrund eines negativen Testergebnisses möglich.

Test: PCR- oder Antigentest, standardmäßig nicht älter als 48 Stunden nach der Entnahme. Ergebnis auf Englisch, Deutsch oder Französisch.