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Diplomatische Beziehungen zwischen der Tschechoslowakei und der Republik Österreich

Die Beziehungen zwischen Österreich und der Tschechoslowakei waren nach dem Ersten Weltkrieg überwiegend durch wirtschaftliche Beziehungen und ungelöste Fragen gekennzeichnet, die sich aus der Teilung des ehemaligen österreichisch-ungarischen Staatenbundes ergaben. Eine erste diplomatische Begegnung wurde durch das Amt des tschechoslowakischen Bevollmächtigten ermöglicht, das Anfang November 1918 auf Beschluss des tschechoslowakischen Nationalausschusses in Wien eingerichtet wurde. Als erster "Botschafter" gilt somit der Sozialdemokrat Vlastimil Tusar, der diese Funktion bis zum Jahre 1920 innehatte. Nach Unterzeichnung des Friedensvertrags mit Österreich am 10. September 1919 in Saint-Germain nahmen beide Parteien diplomatische Beziehungen auf. Voraussetzung hierfür war von tschechoslowakischer Seite eine erfolgreiche Durchsetzung des außenpolitischen Konzeptrahmens der Tschechoslowakei gegenüber Österreich, was durch die Unterzeichnung eines Protokolls am 12. Januar 1920 erfüllt wurde. Die diplomatischen Beziehungen der beiden Länder wurden vorbehaltlos aufgenommen. Sie endeten jäh mit dem Anschluss Österreichs.

                                                                    
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges war man gewillt, die Beziehungen wiederaufzunehmen. Im November 1945 verabschiedete der tschechoslowakische Regierungschef auf Antrag des Außenministers und auf Empfehlung des Alliierten Rates in Österreich eine Resolution zur Anerkennung der Regierung Karl Renners und tat dies somit den Besatzungsmächten gleich. In der Folge fand ein Austausch des sogenannten "Kommissars zur Förderung der tschechoslowakischen Interessen in Österreich" und des "Kommissars zur Förderung der österreichischen Interessen in der Tschechoslowakei" statt, die beide vom jeweiligen Außenminister akkreditiert wurden. Mit Beschluss des Alliierten Rates in Österreich vom 25. Februar 1946 war die österreichische Regierung befugt, politische Vertreter ins Ausland zu entsenden und wiederrum Vertreter ausländischer Staaten zu empfangen. In diesem Sinne beschloss die tschechoslowakische Regierung am 23. April 1946, Österreich und seine Regierung de iure anzuerkennen und politische Vertreter auszutauschen. Der tschechoslowakische Beauftragte für Österreich wurde zum politischen Vertreter der Tschechoslowakischen Republik in Österreich befördert und der österreichische Beauftragte in Prag mit einer analogen Funktion betraut. Am 28. Juni 1946 fand in Wien die Unterzeichnung eines Abkommens der vier Besatzungsmächte bzgl. des Kontrollmechanismus in Österreich statt. In Artikel 7 wurde die österreichische Regierung ermächtigt, diplomatische Beziehungen mit den Regierungen der UNO-Mitgliedsstaaten aufzunehmen.

Der tschechoslowakische Regierungserlass vom 13. November 1945 befähigte den Außenminister, den Austausch diplomatischer Vertreter unter der Bedingung durchzuführen, dass mindestens ein Staat der Besatzungsmächte dies ebenfalls tut. Die Übergabe des Beglaubigungsschreibens durch den US-Botschafter in Österreich am 7. September 1946 ebnete somit den Weg für die Wiederaufnahme der tschechoslowakisch-österreichischen Beziehungen. Der österreichische politische Vertreter in der Tschechoslowakei übergab dem Generalsekretär des tschechoslowakischen Außenministeriums am 2. Oktober 1946 den offiziellen Vorschlag der österreichischen Regierung, eine reguläre diplomatische und konsularische Vertretung zwischen beiden Ländern wiedereinzurichten. Der österreichische Gesandte in der Tschechoslowakei Adrian Rotter und der tschechoslowakische Gesandte František Bořek-Dohalský wurden daraufhin mit dem Agrément betraut.

Am 8. Januar 1975 gab das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) bekannt, die Regierungen der ČSSR und der Republik Österreich würden ihre gegenseitigen diplomatischen Vertretungen den Botschaften übertragen.