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Eheschließung von Ausländern in Tschechien

INFORMATION für Ausländer, die in der Tschechischen Republik heiraten möchten

Alle Personen, die beabsichtigen, in der Tschechischen Republik zu heiraten und nicht die tschechische Staatsangehörigkeit haben, sollten sich dringend über die notwendigen Unterlagen bei dem Standesamt informieren, wo sie heiraten möchten.

In der Regel werden von den ausländischen Staatsbürgern seitens der Standesämter in der Tschechischen Republik folgende Dokumente verlangt:

  1. Geburtsurkunde;
  2. Ehefähigkeitszeugnis;
  3. Meldebescheinigung mit der Angabe über den Wohnsitz, Familienstand und Staatsangehörigkeit;
  4. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls sie verwitwet sind;
  5. Scheidungsurteil, falls sie geschieden sind;
  6. Bescheinigung über den befugten Aufenthalt in der Tschechischen Republik, ausgestellt durch die tschechische Polizeibehörde. Die Bescheinigung darf nicht älter als 7 Tage sein;
  7. Reisepass oder Personalausweis als Identitätsausweis.

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen. Eine Kopie kann das tschechische Standesamt nur dann anerkennen, wenn diese vom zuständigen inländischen Amt oder einer diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland beglaubigt ist.

Alle von den Behörden in der Republik Österreich ausgestellten Urkunden müssen keine höhere Beglaubigung (Apostille) beinhalten (gemäss dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den wechselseitigen Verkehr in bürgerlich-rechtlichen Sachen, über Urkunden und rechtlichen Informationen Nr. 9/1963 Slg., das die Republik Österreich und die Tschechische Republik bestätigt haben), aber sie sind mit einer amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache zu versehen.

Beachten Sie bitte, dass Übersetzungen, die von einem in der Tschechischen Republik zugelassenen Übersetzer ausgefertigt werden, keine weitere Beglaubigung benötigen. Die von einem in der Republik Österreich zugelassenen Übersetzer sind noch von der zuständigen tschechischen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung in der Republik Österreich zu beglaubigen. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie an. Beglaubigungen können auch die Honorarkonsulate der Tschechischen Republik in Salzburg, Graz, Linz, Innsbruck oder Klagenfurt durchführen.