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Einreise in die Tschechische Republik für Ausländer ab 5.4.2020 ausschließlich mit Bescheinigung über vorübergehenden Wohnsitz oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis möglich

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 25.04.2020 / 21:15.)

Die Konsularabteilung macht auf die Änderung der Bestimmungen für die Einreise von ausländischen Staatsbürgern in die Tschechische Republik gemäß Mitteilung des Innenministeriums aufmerksam, die am 5.4.2020 in Kraft tritt. Die Mitteilung schreibt gemäß Regierungsbeschluss vom 30.3.2020 die Bedingungen für die Überquerung der Staatsgrenze der Tschechischen Republik zum Zwecke der Einreise, gültig vom 31.3.2020 bis 12.4.2020, vor.

Die Möglichkeit zur Einreise mit anderen Dokumenten als der Bescheinigung über einen vorübergehenden Wohnsitz auf dem Staatsgebiet der Tschechischen Republik oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis auf dem Staatsgebiet der Tschechischen Republik ist ab dem 5.4.2020 nicht mehr möglich. Jedem, der in die Tschechische Republik einreisen möchte, aufgrund seines Wohnsitzes, seines Arbeitsplatzes oder dem Besuch einer Bildungseinrichtung, wird empfohlen, dies so bald wie möglich zu tun. Die Maßnahme zielt darauf ab, auf dem Staatsgebiet der Tschechischen Republik lebende EU-Bürger zur Rückkehr zu bewegen. Sie ist zeitlich begrenzt gültig, da sie eine einmalige Rückreise für EU-Bürger vorsieht, die in der Tschechischen Republik leben.

Nähere Informationen auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.

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