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Einreise von Österreich nach Tschechien

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 09.11.2020 / 11:30.)

Die jeweils gültigen Regelungen und Ausnahmen finden Sie zusammengefasst HIER

Eine NEUE Regelung ermöglicht EU-Bürgern nach Tschechien einzureisen, wenn Sie Personen besuchen, zu denen Sie nachweislich eine familiäre Beziehung haben (schließt auch langfristige Partnerschaften ein), sofern der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 4 Tage sein darf – sonst ist eine Einreise nicht möglich. Weiters muss ein Verwandtschaftsnachweis oder ein Nachweis über eine partnerschaftliche Beziehung vorgelegt werden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) und eine eidesstattliche Erklärung, auf der zumindest der Name besuchten Person eingetragen ist sowie die Adresse, an der der Aufenthalt in Tschechien geplant ist. Weitere Informationen und Formulare finden Sie HIER