deutsch  česky 

Erweiterte Suche
Artikelhinweis  Drucken  Decrease font size Increase font size

Regeln für die Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik – aktuelle Maßnahmen

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 08.06.2020.)

Ab dem 26. Mai 2020 enden die flächendeckenden und systematischen Kontrollen an der Grenze und es werden weitere Grenzübergänge geöffnet. Die Kontrollen werden stichprobenweise durchgeführt. Eine Liste der geöffneten Grenzübergangstellen finden Sie hier.

Tschechien ermöglicht bislang nicht eine Einreise aus touristischen Zwecken! Generell ist für die Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik ein negatives Ergebnis des RT-PCR Tests für SARS-CoV-2 verpflichtend!

Durch den Gesundheitsminister wurde eine neue Schutzanordnung genehmigt, durch die die Bedingungen der Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik sowie die Quarantänemaßnahmen festgelegt werden. Die Ausnahmen vom Einreiseverbot werden um die Personen erweitert, die Familienangehörige oder feste Lebenspartner haben, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wohnhaft sind, unter der Bedingung, dass die ankommende Person entweder ein EU Staatsbürger ist oder ein Ausländer, der den Status des langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat innehält.

Regeln für die Einreise (Rückreise) von Personen, die sich bereits auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufhalten - Conditions for entry (return) of persons already residing in the territory of the Czech Republic

Regeln für die Einreise von neu ankommenden Ausländern ins Gebiet der Tschechischen Republik, d.h. ohne einen vorherigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik - Conditions for foreign nationals newly coming into the territory of the Czech Republic, thus for those who previously did not reside in the Czech territory

Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen des Gesundheitsministeriums könnte laut Gesundheitsschutzgesetz eine Strafe bis zu 1000000 Kronen verhängt werden. Es handelt sich z.B. um die Nichteinhaltung der Bedingung, einen negativen Test vorzulegen oder sich einer Quarantäne unterzuziehen oder um eine rechtswidrige Einreise. Der Übertritt der Innengrenze außerhalb der dazu ausgewiesenen Stellen oder ein absichtliches Ausweichen der Kontrolle ist laut Grenzschutzgesetz ein Verstoß, der mit einer Strafe bis zu 50 000 Kronen geahndet werden kann. Die Außengrenze des Schengenraums bleibt bis auf Ausnahmen mindestens bis zum 15. Juni 2020 geschlossen.