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Bescheinigung der Rechtsfähigkeit zur Eheschließung/Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft: Gesetzliche Änderungen seit dem 1. 1. 2024

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde das Gesetz Nr. 301/2000 Slg., über das Personenstandswesen der Tschechischen Republik, geändert.

Eine der Änderungen betrifft auch das Dokument “Bescheinigung der Rechtsfähigkeit zur Eheschließung” (für heterosexuelle Paare) und “Bescheinigung der Rechtsfähigkeit zur Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft” (für gleichgeschlechtliche Paare).

Ab dem 1. Januar 2024 darf diese Urkunde keine Angaben zum Verlobten oder zur Verlobten enthalten.

Die Originalformulare können verwendet werden, jedoch ist der Abschnitt mit den Angaben zum Verlobten oder zur Verlobten durchzustreichen.