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Information zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik

Information zum Verfahren der Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und zur Ausstellung der Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft

Der Antrag zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik (CZE) und zur Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der CZE kann bei dem zuständigen Kreisamt des letzten ständigen Wohnsitzes des Antragsstellers in der CZE gestellt werden. Für Bürger, die keinen ständigen Wohnsitz in der CZE hatten, stellt diese Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der CZE das Bürgeramt des Stadtbezirkes Praha 1 aus. Der Antrag kann bei der diplomatischen Vertretung der CZE im Zuständigkeitsbereich des ständigen Wohnsitzes des Antragsstellers im Ausland gestellt werden.

Die persönliche Anwesenheit des Antragstellers ist dabei erforderlich. Wir empfehlen eine telefonische Terminabsprache unter den o.a. Telefonnummer.

Der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der CZE kann frühestens am Tag der Volljährigkeit der Person gestellt werden, den Antrag für ein Kind (unter 18 Jahren) stellt sein gesetzlicher Vetreter.

Zum ordnungsgemäß ausgefüllten Fragebogen zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der CZE und zur Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der CZE sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Original der tschechischen Geburtsurkunde, bzw. die ausländische Geburtsurkunde, versehen mit Beglaubigung und mit amtlicher Übersetzung in Tschechisch
  • Original der tschechischen Eheurkunde, bzw. die ausländische Eheurkunde, versehen mit Beglaubigung und amtlicher Übersetzung in Tschechisch
  • gültiger Identitätsausweis (Reisepass, Personalausweis)
  • Dokumente, die die tschechische Staatsbürgerschaft der Eltern nachweisen können

Hinweis:

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.

Die Bearbeitung des Antrags bei den zuständigen tschechischen Behörden könnte zeitaufwendig sein.